Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive und neben dem Verfassungsrecht ein wesentlicher Teil des öffentlichen Rechts. Es regelt insbesondere die Beziehungen zwischen einem Staat und seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der verschiedenen Verwaltungsinstitutionen und deren Verhältnis zueinander sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der Exekutive.

Das Verwaltungsrecht wird unterteilt in das allgemeine Verwaltungsrecht und in das besondere Verwaltungsrecht. Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die allgemeinen Rechtsinstitute und -verfahren, die in allen Bereichen der Verwaltung gelten. Das besondere Verwaltungsrecht gilt hingegen für spezielle Verwaltungsbereiche, für das es zugeschnitten ist. Hierzu gehört beispielsweise das Ausländer-, Polizei- oder auch Baurecht.

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