Das Baurecht allgemein umfasst sämtliche Vorschriften, die die Bebauung und Nutzung von Grundstücken regeln. Es ist in das private Baurecht und das öffentliche Baurecht zu trennen. An die Regelungen des Baurechts haben sich der Auftraggeber des Baus so, wie auch die Planer/Architekten und die Bauunternehmer zu halten.
Jeder, der sich schon einmal den Traum vom eigenen Haus verwirklicht hat, weiß von den Schattenseiten eines solchen Baus zu berichten. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals Kopfzerbrechen.
Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft mit Problemen zu kämpfen. So führen undeutlich formulierte Wünsche des Auftraggebers, die sich dann oftmals während des Bauablaufes nochmals ändern, für den Auftragnehmer zu erheblichen Schwierigkeiten. Wer sich dann im Streitfall nicht rechtlich umfassend beraten lässt, tappt oftmals in eine vertragliche Falle und sieht sich mit den Konsequenzen konfrontiert.
Unsere Leistungen im Baurecht
Unsere Tätigkeit umfasst über die Bearbeitung baurechtlicher Einzelfragen hinaus die auf den jeweiligen Mandanten abgestimmte Konzeption kompletter Vertragswerke, beispielsweise Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge, Subunternehmerverträge und ARGE-Verträge. Unsere forensische Tätigkeit umfasst die Geltendmachung und Abwehr von Werklohn-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen.
Wir beraten Sie weiter bei der Durchsetzung und Abwehr von Sicherungsmöglichkeiten von Bauforderungen nach dem Bauhandwerkersicherungsgesetz (§ 648 a BGB bzw. bei Sicherheiten nach § 17 VOB/B). Schließlich umfasst unsere Tätigkeit die baubegleitende Rechtsberatung für Auftraggeber oder Auftragnehmer bei Bauvorhaben jeder Größenordnung in den Phasen der Entwicklung, Planung und Ausführung.