Unsere Kanzlei wurde Anfang 2002 in Pforzheim, damals als Kanzlei Holz Mährlein Rechtsanwälte, gegründet. Mitte 2014 wurde die Kanzlei Mährlein Weisse Rechtsanwälte in Partnerschaft gegründet. Ab 2019 firmiert die Kanzlei unter dem Namen Mährlein Freymark Bähr Rechtsanwälte in Partnerschaft. Unser Kanzleisitz: Das Melanchthonhaus in Pforzheim.
Wir sind bundesweit, überwiegend jedoch in Baden-Württemberg, tätig.
Unsere Anwaltskanzlei arbeitet auf nahezu allen Gebieten des Zivilrechts, vor allem im Wirtschafts- und Unternehmensrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht, im zivilen Bau- und Architektenrecht sowie im Arbeitsrecht.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit im öffentlichen Recht sind das Baurecht, das Umwelt- und Planungsrecht sowie das Vergaberecht.
Unsere Mandanten sind neben Privatpersonen und Angehörigen freier Berufsgruppen vor allem gewerbliche und industrielle Unternehmen aller Größenordnungen – insbesondere mittelständische Betriebe des Produktions- und Dienstleistungsbereichs sowie Städte, Gemeinden und Verbände.
Auf der Grundlage einer langjährigen, spezialisierten Berufserfahrung in größeren Anwaltssozietäten beraten und vertreten wir Sie auf diesen Rechtsgebieten. In unserer Tätigkeit verbinden wir die gerichtliche Vertretung mit einer präventiv ausgerichteten, strategischen Beratung. Gerade eine solche Beratung – insbesondere in Form einer vorausschauenden Vertragsgestaltung – kann dazu beitragen, langjährige und kostenträchtige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dazu arbeiten wir auch mit spezialisierten Kooperationspartnern zusammen. So bieten wir unseren Mandanten flexible Strukturen innerhalb eines Netzwerkes von kompetenten Beratern.
Hierbei ist es stets unser Anliegen, durch eine kostenorientierte Betreuung in einem persönlichen Miteinander Ihre Interessen zu wahren.
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