Florian Bähr

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Florian Bähr

Herr Rechtsanwalt Florian Bähr ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Des Weiteren hat Herr Rechtsanwalt Bähr die Ausbildung zum Fachanwalt für Insolvenzrecht erfolgreich absolviert.

Im Strafrecht ist Herr Rechtsanwalt Bähr an Amts-, Land- und Oberlandesgerichten als Strafverteidiger und auch als Nebenklägervertreter tätig. Seine Tätigkeit umfasst das Erwachsenen- und Jugendstrafrecht. Spezialisiert ist Herr Rechtsanwalt Bähr insbesondere auf das Wirtschaftsstrafrecht, das Insolvenzstrafrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Umweltstrafrecht.

Im Verkehrsrecht umfasst die Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Bähr die Regulierung von Verkehrsunfällen in Bezug auf die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, das Fahrzeugversicherungsrecht (Haftpflicht- und Kaskoversicherung), das Fahrerlaubnisrecht sowie das Autokaufrecht. Spezialisiert ist Herr Rechtsanwalt Bähr insbesondere auf das Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht sowie das Verkehrsstrafrecht.

Im Insolvenzrecht ist Herr Rechtsanwalt Bähr insbesondere in der Geltendmachung von Ansprüchen und der Rechtsverteidigung gegenüber Insolvenzverwaltern (bspw. Insolvenzanfechtung), in der Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern von GmbH etc. sowie in der Vorbereitung und Stellung von Insolvenzanträgen tätig.

Im Verbraucherinsolvenzrecht ist Herr Rechtsanwalt Bähr mit der Stellung von Insolvenzanträgen und der Fertigung von Schuldenbereinigungsplänen befasst.

Weitere Tätigkeitsbereiche von Herrn Rechtsanwalt Bähr sind das allgemeine Vertrags- und Zivilrecht, das Kaufrecht, das öffentliche und private Baurecht, das Arbeitsrecht sowie das Vereinsrecht, in etwa bei der Erstellung und Überarbeitung von Vereinssatzungen.