Zu den sogenannten „erlaubten Risiken“ zählt, nach Erteilung einer entsprechenden Fahrerlaubnis, das Führen eines Kraftfahrzeuges im Verkehr. Der Teilnahme am Verkehr kann sich – egal ob Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger – kaum jemand entziehen und kommt es zu einem Unfall, stellt sich immer wieder die Schuldfrage, häufig auch komplexe Fragen des Schadenersatzrechts. Über die Jahre hat sich das Verkehrsrecht zu einem handfesten Dschungel aus Bußgeldverfahren, Zivilrechtsverfahren und Strafverfahren entwickelt.
Umfassende und fachübergreifende Beratung und Betreuung
Wir beraten und vertreten Sie bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen und führen die mitunter schwierige Korrespondenz mit Versicherern. Steht Ihr Fall auch in Zusammenhang mit dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, kann für Sie einiges auf dem Spiel stehen, vom geringen Bußgeld bis zur Haftstrafe ist alles möglich.
Im öffentlichen Bereich umfasst unsere Tätigkeit auch die Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten. Schließlich beraten wir auch in allen Fragen des Führerscheinrechts – von einer eventuellen Entziehung einer Fahrerlaubnis bis zur Neuerteilung.